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Pressemitteilung vom 14.2.2009

Da in Deutschland wegen des staatlichen Glücksspielmonopols eine reine Hausverlosung nicht wie in anderen Ländern 
(ZDF-Auslandsjournal - über/Sendung verpasst/11.2.09/22:45 ) möglich ist, sollten die Gewinner im Rahmen eines Geschicklichkeitsspiels ermittelt werden.

Das Spiel habe ich daher von Fachanwälten konzipieren lassen.

Doch leider suchten die Behörden krampfhaft das Haar in der Suppe und bauschten bei mir den kleinen Verlosungsteil (nur 0,2% des Spieles) zum Hauptbestandteil auf, um dann das Spiel ausschließlich für bayerische Teilnehmer zu untersagen. s. Pressemitteilung der Regierung von Mittelfranken vom 27.1.2009

Um niemanden zu benachteiligen, habe ich das an und für sich genehmigungsfreie Geschicklichkeitsspiel nicht nur für die bayerischen - sondern auch für alle anderen Teilnehmer und den Rest der Welt gestoppt. Laut Google hatte ich Zugriffe aus 144 Ländern.

Meine Anwältin schreibt dazu: “Die Regierung von Mittelfranken will mit dem massiven Vorgehen gegen das Gewinnspiel im Raum München offensichtlich ein Exempel statuieren.” s. Pressemitteilung

Da ich das Spiel nicht ohne die Teilnehmer aus Bayern fortsetzen wollte, habe ich vor Gericht dafür gekämpft, dass das Spiel auch mit den Bayern fortgesetzt werden kann.

Das Verwaltungsgericht München gewährte mir leider keinen Vollstreckungsschutz !

Der Beschluss vom 9. Februar 2009 wird hier von meinem Anwalt kommentiert.

Wir geben nicht auf und wollen natürlich auch mit den Spielern aus Bayern, genauer gesagt mit den Teilnehmern die sich in Bayern aufhalten, weitermachen.

Da wir niemanden benachteiligen möchten, werden wir die Argumente der Aufsichtsbehörde und des Gerichts berücksichtigen und gemeinsam mit den Anwälten den weiteren Verlauf des Spieles mit den Behörden erneut abstimmen, um dann wieder zu starten.

Alle Teilnehmer erhalten dann eine Mail über den Fortgang des Spieles.

Alles scheint irgendwie ein Politikum zu sein ? Warum sonst werden alle Hausgewinnspielveranstalter Deutschlands von den Behörden ausgebremst und teilweise in das Ausland vertrieben ? Mir ist niemand bekannt, der sein Gewinnspiel ungehindert in Deutschland hat durchführen können, obwohl alle durch Fachanwälte beraten waren, die den Unterschied zwischen einem zulässigem Gewinn/Geschicklichkeitsspiel und einem verbotenem Glückspiel genau kennen.

Überall wird nach dem Haar in der Suppe gesucht - warum soll in Deutschland nicht möglich sein, was in anderen Ländern möglich ist ? (s.u.a. ZDF-Auslandsjournal vom 11.2.09)

Mir wird seitenweise die Absicht des Gesetzgebers vorgehalten, die so genannte Spielsucht mit dem Glückspielstaatsvertrag eindämmen zu wollen, um den Bürger vor Vermögensverlusten zu schützen.

Die Begründung - u.a. Verhinderung von Glückspielsucht und Wettsucht bei einem wissensbasiertem Quizspiel - kann niemand nachvollziehen und dürfte auch nur vorgeschoben sein. Von einer Glückspiel- und Wettsucht kann wohl bei einem Quiz, das über mehrere Runden und zum jetzigen Zeitpunkt noch über mehrere Wochen gehen sollte, bei einem einmaligen Einsatz von nur € 19,00, nicht gesprochen werden. Die € 19,00 Einsatz wären der Höhe nach bereits durch den Taschengeldparagraf abgedeckt und das bei ausschließlich erwachsenen Teilnehmern !!!   Selbst bei aufgestellten Spielautomaten sind lt. Wikipedia die Vorgaben so, dass der durchschnittliche Verlust pro Stunde auf € 33,00 begrenzt sein muss. Also darf nach Gesetz jeder Erwachsene, an einem Automaten jede Stunde max. € 33,00 verlieren. So kann ein Süchtiger mehrere € 100,00 pro Tag verlieren.

Wo bleibt denn bei der ganzen Bankenzockerei, mit größtenteils fremden Geldes, die Sorgfalts- und Fürsorgepflicht des Staates für die Bürger, wenn nun alle für den von den Banken angerichteten Schaden aufkommen und das überkommene System der Abzocker weiter am Leben erhalten, und deren Pfründe weiter sichern müssen ?

Was ist denn schon ein Gewinnspiel für € 19,00 gegen das russische Roulette das "legal" an den Börsen und im Bankensektor stattfand und nachdem alles schief ging, einschließlich der hohen Abfindungen, Pensionszusagen und Gehaltszuschlägen für diese "Zocker" vom Steuerzahler bezahlt werden muss !  Hohe Zuschläge für Versager. Als selbständige Unternehmer hätten die hohen Herren Konkurs anmelden müssen. Des Weiteren hätten sie sich den Konkursrichtern und Staatsanwälten stellen und ihre Gehälter etc. zurückzahlen müssen. Diese würden zur Konkursmasse gehören.

Wo bleibt denn hier der Schutz vor der Spielsucht und die staatliche Kontrolle ? Scheinbar haben alle versagt und der kleine Mann wird es in den nächsten Jahren richten müssen !

Im Kapitalismus wird im Gegensatz zum Kommunismus erst umverteilt und dann verstaatlicht !

Durch die weltweite ungehinderte Spekulation geht es nicht nur um die Zukunft unseres Landes, sondern um die der gesamten Zivilisation – die Entwicklungsländer trifft es durch die Nahrungsmittel- und Rohstoffspekulation bereits am härtesten, wie dies am Afrikanischen Weltkrieg bereits zu sehen ist. Auch lassen die Ereignisse der Jahre 1857 und 1929 bereits Grüßen ! 

Auf diesem Wege möchte ich mich bei meinen Unterstützern und Freunden sehr herzlich bedanken. Ganz besonders habe ich mich über die Petition einiger Spielteilnehmer an den Landtag und über die Urlaubseinladung nach Spanien für meine Mutter, meine Lebensgefährtin und mich gefreut. Einige Teilnehmer haben sogar an den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer geschrieben und um sofortige Freigabe des Quiz-Spieles gebeten. Manche möchten eine Unterschriftenaktion starten.

Mit so viel Unterstützung und lieben Grüssen habe ich nicht gerechnet. Viele rufen an und schreiben mir, um mir moralisch den Rücken zu stärken. Sie sind sauer auf die Bevormundung durch den Staat und auf das “Zu viel an Obrigkeit”. Den so genannten “mündigen Bürger” gibt es scheinbar nur in Bereichen, aus denen sich der Staat aus der Verantwortung stehlen möchte.

Herzlichst Ihr Volker Stiny  Tel. 0162-9375882

 

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